|
Bei uns zuhause.
Nun habe ich einen "finalen Rundumschlag" gegen lebensmittelrechtlich bedenkliche Versender getan:
Wenn verderbliche Lebensmittel (hier bei den beiden großen Online-Verkaufsportalen) verschickt werden, ohne die nötige Kühlung, ist das gesundheitlich sehr bedenklich.
So kam eine Sendung mit 5x80gr Serrano-Schinken vollkommen ungekühlt an, bei 30 Grad (Celsius) im Schatten! Der freudliche Logistiker meinte: Am Autoblech verbrennst du dir den Arsch! Ja ja, die Stimmen aus dem Volke, wie plastisch zuweilen doch die Ausdrücke daraus kommen ;)
Also habe ich die Sendung reklamiert und wieder retour geschickt. (Ebenso ungekühlt) Das Geld wurde nach einer Woche zurück erstattet.
Mir ging es dabei nicht so sehr um das Geld, sondern um die gesundheitlichen Gefahren durch Salmonellen, die man nicht schmeckt und nicht riecht.
So geht das auch bei Käselieferungen!
Deshalb habe ich längere Zeit mit den Service-Bereichen der beiden großen Verkaufsportale herum gezackert, bis endlich die richten Ansprechpartner gefunden worden sind, die "systemisch" etwas ändern können: Die Bedingungen für die Verkäufer müssen entsprechend geändert werden, damit Gefährungen ausgeschlossen werden können: Versandt nur bei kühler Witterung und mit entsprechend isolierten Verpackungen mit Kühlaccu. Man darf gespannt sein, wie sich die Situation ändert.
Nun habe ich das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu diesem Thema befragt und warte auf die Antwort:
(Sinngemäß, damit ich nicht gegen den "Datenschutz" verstoße)
Sie bedanken sich für meine Anfrage, aber in
"in Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Lebensmittelüberwachung bei den Bundesländern."
Und weiter schrieb man, daß die
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte vor Ort Proben nehmen und Betriebe kontrollieren. Man ginge dabei auch Hinweisen, Anzeigen und Beschwerden nach.. weshalb ich mich mit "meinem Fall" auch an die für Ihren Wohnort Gräveneck zuständige Stelle des
Landkreises Limburg-Weilburg
Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
wenden soll.
Finde man einen Verstoß gegen bestehende Vorschriften, so wurde mir geschrieben, werden die Produkte beanstandet und im Falle einer Gesundheitsgefährdung aus dem Handel entfernt.
Und ich möge Verständnis dafür haben, dass eine Weiterleitung an die zuständige Stelle aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sei.. und man gerne für Rückfragen zur Verfügung wäre..
Schnell geantwortet und nichts gesagt, was hilfreich wäre- weil in meiner Mail von den "beiden großen Online-Verkaufsportalen" die Rede war, die also sich nicht in Hessens Grenzen fangen lassen.
So ist das im Leben.
Geschrieben habe ich es und mehr kann ich nicht tun.
Meine Seite wird weltweit gelesen - evtl. finden ja einmal die richtigen Leute diese Kartusche?
Gesagt, getan: Kurz hinterher finde ich immer öfter -in diesen beiden Portalen- Werbung mit gekühltem Versand. Es scheint doch etwas gefruchtet zu haben!
Im April 2024 kam eine Käsesendung aus Holland, die instinktlos am Freitag verschickt wurde und über das warme Wochende beim Logistiker lag. Warm kam die Sendung an- verdorben war der Käse nicht, aber gut hat es der Ware nicht getan. Also habe ich auch diesen Direktversender gestrichen und kaufe wieder im Laden. (Dort hatte ich immer um die 60 Euro bestellt, alle 6-8 Wochen)
|
| | |