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2020 Kartusche:
Subventions - Beispiel
(Gekürzte Version)
EGFL: Basisprämie
Direktzahlungen bestehend aus Basisprämie, Umverteilungsprämie, Greeningprämie und ggf. Junglandwirteprämie.
Die Basisprämie dient der Einkommenssicherung und Risikoabsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe sowie auch als finanzieller Ausgleich für die weit höheren Umweltschutz-, Tierschutz- und Verbraucherschutzstandards in der EU im Vergleich zu den Produktionsauflagen von Mitbewerbern auf dem Weltmarkt. Sie ist wie alle anderen Direktzahlungen unmittelbar an die Einhaltung zahlreicher weiterer Auflagen gebunden (sog. "Cross-Compliance-Instrument"). Neben 13 schon bestehenden EU-Verordnungen und Richtlinien des Natur-, Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzes, deren Einhaltung laufend und streng überprüft wird, sind Vorgaben zur Erosionsvermeidung als zusätzlich zu erbringende Leistungen ebenso vorgeschrieben worden wie Maßnahmen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und zum Gewässerschutz. Ebenso ist die Beseitigung von Landschaftselementen wie Hecken, Baumreihen und Feldgehölzen verboten. Durch Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung bei aus der Produktion genommenen Flächen und dem Erhalt von ökologisch wertvollen Strukturelementen als Rückzugsgebiete in intensiv genutzten Agrarlandschaften leisten die Direktzahlungen so einen Beitrag zum Erhalt landeskultureller Werte und zum Klimaschutz.
Summe daraus -stets für den gesuchten Betrieb -
39.879,83 €
EGFL: Umverteilungsprämie
Zur besseren Förderung von kleinen und mittleren Betrieben wird für die ersten 46 Hektar eines Betriebes, die mit Zahlungsansprüchen aktiviert werden, eine gestaffelte Umverteilungsprämie gewährt (höherer Betrag für die ersten 30 Hektar, niedriger Betrag für bis zu weitere 16 Hektar).
Nochmal
1.971,13 €
EGFL: Greening-Prämie
Betriebsinhaber, die ein Anrecht auf Zahlung der Basisprämie haben, müssen auf ihren beihilfefähigen Acker- und Dauergrünlandflächen bestimmte dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden, das sogenannte ?Greening?, einhalten. Als Ausgleich wird ihnen für alle beihilfefähigen Flächen des Betriebes, die mit Zahlungsansprüchen aktiviert werden, die Greeningprämie gewährt.
Noch ein hübscher Betrag:
21.210,73 €
EGFL: Erstattung nicht genutzter Mittel der Krisenreserve
In jedem Haushaltsjahr werden die Direktzahlungen aller landwirtschaftlichen Betriebe, die mehr als 2.000 Euro Direktzahlungen erhalten, um ca. 1,5% gekürzt. Diese Mittel stehen zur Finanzierung von gezielten Maßnahmen im Falle einer Krise im Agrarsektor zur Verfügung. Werden die Mittel nicht genutzt, weil keine Krise vorlag oder Krisenmaßnahmen über andere Quellen finanziert wurden, erhalten landwirtschaftliche Betriebe, die Direktzahlungen beantragen, im folgenden Haushaltsjahr eine Erstattung in Höhe des gekürzten Beitrags. Wird die Krisenreserve nur zum Teil genutzt, erfolgt die Erstattung anteilig.
Etwas weniger, aber Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist:
839,15 €
ELER: Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete
Mit der Ausgleichszulage in Berggebieten und in benachteiligten Gebieten werden die natürlichen, standortbedingten Nachteile bestimmter Regionen - wie z. B. schlechte Ertragslage, Steillagen mit ungünstigen und aufwändigen Bewirtschaftungsbedingungen - gegenüber den Gunstlagen ausgeglichen. Mit diesem Ausgleich werden die flächendeckende Landbewirtschaftung und damit auch die Erhaltung der Kulturlandschaft unterstützt. Durch diese Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe sowie die Arbeitsplätze im vor- und nach gelagerten Bereich gesichert.
Häufig sind die von den Standorteigenschaften benachteiligten Gebiete touristisch geprägt. In diesen Gebieten besitzt die Kulturlandschaft durch den Wechsel von Feldern, Wiesen und Wald und vielen landwirtschaftlichen Kulturen in der Regel einen besonderen landschaftlichen Reiz, den es zu erhalten gilt und der eine Leistung für die Gesellschaft darstellt. Diese Leistung wird von den dort wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben erbracht. Ohne Landbewirtschaftung wären der ländliche Raum als Lebens- und Arbeitsumfeld wenig attraktiv und die Einkommen und Arbeitsplätze aus dem Tourismus nicht mehr gesichert. Zunehmend stellen diese weichen Standortfaktoren im ländlichen Raum wichtige Kriterien für die Ansiedlung von Unternehmen und für die Wahl des Wohnortes dar. Somit wird eine lebensfähige Gemeinschaft im ländlichen Raum gewährleistet und der ländliche Lebensraum erhalten.
214,30 € sind auch nicht zu verachten.
Summa summarum:
64.115,14 €
Gesamtbetrag
aller Zahlungen für das EU-Haushaltsjahr 2018
für diesen einen landwirtschaftlichen Betrieb in unserer Region in der Mitte Hessens
So viel Geld muß ein normaler Arbeitnehmer erst einmal -netto- verdienen !
Der Ehrlichkeit halber möchte ich anfügen, war das ein größerer Hof
mit 240 Milchkühen plus Nachzucht, 250 ha Nutzfläche -
die kleineren Landwirte haben ca 10.000 - 24.000 Euro im Jahr an Zuschüssen erhalten.
Nun, das ist eines der Geheimnisse, warum Lebensmittel in der EU so günstig sind. nun aber, (Nachtrag im Jan. 2023) sind die Lebensmittelpreise in der Corona/Ukrainekriegszeit (2019-22) bis 100% in die Höhe geschossen und man sagt, daß das nur mit der Anpassung an die tatsächlichen Produktionskosten zu tun habe. Somit müssten obige Subventionen an die Erzeuger eigentlich wegfallen - oder?! Ich wette, daß dies nicht passiert und das nennt man Lobbyarbeit..
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