Zwischenruf im 73. Lebensjahr
Nach vielen Jahren mit dieser Homepage kommen mir doch recht deutlich Gedanken nahe, die auch das hinterfragen, was man vollmundig "Demokratie" nennt. Für mich ist Mitbestimmung keine Sache für Parteien untereinander, die einen Vertretungsanspruch für alle Bewohner- sondern eine direkte und wahlunabhängige Mitbestimmung oder Mitwirkung aller Bewohner des Landes sein sollte. Wir sind keine unmündigen Kinder, sondern aufgeklärte Bürger, auf deren Schultern sich alles letztlich stützt. Die Menschen im Land sollten jederzeit die Politiker oder ganze Parteien abwählen können, so sie das für nötig halten. Über das Internet wäre das kein technisches Problem, sondern leicht machbar. Das habe ich auch dem Bundeswahlleiter vorgeschlagen:
Harald Müssig
Do., 16. Nov., 04:59 (vor 4 Tagen)
an post@bundeswahlleiter.de
Es ist mir unbegreiflich, weshalb in dieser modernen Zeit nicht über ein Webportal gewählt werden kann- innerhalb eines Monats könnten sämtliche Wähler durch sein, in aller Ruhe. (ID mit Personalausweis-Nummer generiert) Dazu könnte man locker einen Abwahlbutton setzen, wenn ein Kandidat oder eine Partei direkt mit einem Malus Punkt bedacht wird- die Möglichkeit alleine wäre schon ein Quantensprung in Richtung echter Mitbestimmung und Meinungsforschung. Dafür muß niemand aus dem Haus gehen und kein Wahllokal angemietet werden, keine Wahlhelfer und keine fehlerbehafteten Auszählungen etc. ungültige Wahlzettel könnte das Programm erkennen und dem Wähler mitteilen. (Ich denke da an die komplexen Wahlzettel bei Kommunal- und Landtagswahlen) Die Antwort kam prompt und freundlich: post@bundeswahlleiter.de
Fr., 17. Nov., 13:23 (vor 3 Tagen)
an mich
Sehr geehrter Herr Müssig,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. November 2023.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns auf einige wenige Punkte beschränken müssen. Bei Online-Wahlen handelt es sich um ein komplexes Thema, dessen ausführliche Darstellung hier nicht möglich ist. Darüber hinaus ist die Bundeswahlleiterin ausschließlich für Bundestags- und Europawahlen zuständig, so dass wir unsere Antwort hierauf beschränken.
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung hat die Bundeswahlleiterin das geltende Bundeswahlrecht zu berücksichtigen und anzuwenden. Eine Bewertung der bundeswahlrechtlichen Regelungen nimmt sie indes nicht vor. Eine Änderung obläge im gegebenen Fall dem Gesetzgeber oder dem zuständigen Verordnungsgeber, dem Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Es gibt wiederkehrend eine ganze Reihe von Beiträgen in der öffentlichen Diskussion zur elektronischen Durchführung von Wahlen bzw. Online-Wahlen, u.a. Anfang April 2022 im Rahmen eines öffentlichen Fachgesprächs im Deutschen Bundestag (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw14-pa-fachgespraech-bildung-882928 - dem Beitrag können potentielle Ansprechpartner*innen entnommen werden). Vorteile sollen neben der Steigerung der Wahlbeteiligung die Vereinfachung der Wahlabwicklung unter anderem für die Wähler/innen und die Beschleunigung der Ergebnisermittlung sein. Allerdings sprechen gewichtige rechtliche und technische Gründe dagegen, Bundestags- oder Europawahlen als „Online“-Wahl durchzuführen.
Nach den wahlrechtlichen Vorschriften müssen Bundestags- und Europawahlen unter anderem geheim und frei erfolgen. Außerdem gilt der verfassungsrechtliche Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl. Das bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlich überprüfbar sein müssen. Jeder Bürger und jede Bürgerin soll die wesentlichen Schritte von der Stimmabgabe bis zur Ermittlung des Ergebnisses „ohne besondere Sachkenntnis“ überprüfen können. Das lässt sich bei Online-Wahlen derzeit nicht umsetzen, weil bei einer Online-Stimmabgabe – selbst wenn sich eine geheime elektronische Stimmabgabe technisch realisieren ließe – der Wähler nicht verlässlich kontrollieren kann, dass seine Stimme korrekt erfasst wurde und korrekt in das Ergebnis eingeflossen ist. Der Wähler könnte lediglich erkennen, dass er für einen bestimmten Wahlvorschlag gestimmt hat. Die weitere Datenverarbeitung kann er selbst nicht nachvollziehen. Die Wähler müssten darauf vertrauen, dass die technischen Systeme korrekt arbeiten. Für eine Überprüfbarkeit der korrekten Wahl ist das nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch nicht ausreichend.
Darüber hinaus ergeben sich bei einer Online-Wahl neue Herausforderungen insbesondere in Hinblick auf die Sicherheit der Wahl. Bevor eine Bundestags- oder Europawahl online durchgeführt werden könnte, müsste angesichts der potentiellen Angreifbarkeit elektronischer Systeme sichergestellt sein, dass eine Manipulation durch Cyberangriffe ausgeschlossen ist. Außerdem müsste sichergestellt sein, dass auch Wahlberechtigte ohne Internetkompetenz ohne Einschränkungen an der Wahl teilnehmen können.
Im Ergebnis bestehen bei einer Stimmabgabe über das Internet sowohl rechtliche als auch praktische Schwierigkeiten, für die bislang keine hinreichenden Lösungen gefunden sind. Uns ist keine Online-Wahlsoftware bekannt, die eine BSI-Zertifizierung erreicht hat. Mitunter können aus diesem Grund staatliche Wahlen derzeit nicht online durchgeführt werden.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.
Ich denke, wie stehen noch ganz am Anfang einer direkten Demokratie und wie ihr, geneigte Leser, sehen könnt' scheue ich vor keinem Einsatz zurück. Mir geht es nicht um ein "Rechthaben" oder auch nur um "gehört zu werden", sondern um die Sorgewaltung für die Kinder und Enkel. Niemand soll mir nachsagen können, daß ich genau so geschwiegen habe wie alle- aus Bequemlichkeit oder gar aus Desinteresse heraus. Ich bin immer für eine direkte Demokratie gewesen und gegen Herrschaftsdenken aus Kirche und Adel oder Partei heraus.
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